Neues Waffengesetz
Deutschland hat ein neues Waffengesetz. Was hat das mit Larp zu tun? Schon einiges, denn die Änderungen beschäftigen sich zum einen mit "Spielzeug-Waffen" und zum anderen sind Messer betroffen.
Die erste Änderung betrifft sogenannte "Anscheinwaffen", sprich Waffen die wie echt aussehen. Der Erwerb ist weiterhin erlaubt, aber es ist verboten sie zu in der Öffentlichkeit "führen". Mitgenommen dürfen sie nur in "geeigneten" Behältern, die möglichst verschlossen sein sollen. Insbesondere für Cyberpunk-, Western, Vampire- aber auch für Piraten-Spieler könnten damit einige Probleme verbunden sein, wenn man sich auf Veranstaltungen nicht vorher mit der Polizei abspricht. Die Frage ist nun womit ist eine Waffe denn klar als Spielzeug erkennbar? Dazu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:
“Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten.“
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden!
Die andere Änderung betrifft das Führen von Messern und anderen Schneidewerkzeugen.
Im Gesetzestext wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Der Vertrieb, Erwerb und der Besitz solcher Messer ist weiterhin legal.
Damit ist so ziemlich jedes Fahrtenmesser, dass man zum Brot schneiden benutzt in der Öffentlichkeit verboten. Aber auch hier gibt es wieder einen Gummiparagraphen, denn das Verbot gilt nicht, "wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt."
Was ein berechtigtes Interesse ist, bleibt wieder Auslegungssache. Gemeint sein soll damit der so genannte sozial-adäquate Gebrauch von Messern. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit: Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern.
Im Prinzip ist man also der Gnade des Polizisten überlassen, ob er eine Situation als sozial-adäquat einschätzt oder nicht. Konstruieren könnte man nun auch noch den Fall Larpschwerter, da sie eine Mischung aus Anscheinwaffe und Klinge über 12cm ist... Hoffentlich kommt niemand auf diese Idee.
Wer sich genauer informieren will schaut ins Waffengesetz, dessen Anlagen und in die Verwaltungsvorschrift.
Für Grenzfälle in Sachen Waffen sind die Feststellungsbescheide des BKA entscheidend.
Und weil es bei solchen Artikel nötig ist:
Für die Richtigkeit dieses Artikels wird keine Gewähr übernommen!




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