Neues Waffengesetz

Deutschland hat ein neues Waffengesetz. Was hat das mit Larp zu tun? Schon einiges, denn die Änderungen beschäftigen sich zum einen mit "Spielzeug-Waffen" und zum anderen sind Messer betroffen.

Die erste Änderung betrifft sogenannte "Anscheinwaffen", sprich Waffen die wie echt aussehen. Der Erwerb ist weiterhin erlaubt, aber es ist verboten sie zu in der Öffentlichkeit "führen". Mitgenommen dürfen sie nur in "geeigneten" Behältern, die möglichst verschlossen sein sollen. Insbesondere für Cyberpunk-, Western, Vampire- aber auch für Piraten-Spieler könnten damit einige Probleme verbunden sein, wenn man sich auf Veranstaltungen nicht vorher mit der Polizei abspricht. Die Frage ist nun womit ist eine Waffe denn klar als Spielzeug erkennbar? Dazu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:

“Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten.“


Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden!

Die andere Änderung betrifft das Führen von Messern und anderen Schneidewerkzeugen.

Im Gesetzestext wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Der Vertrieb, Erwerb und der Besitz solcher Messer ist weiterhin legal.

Damit ist so ziemlich jedes Fahrtenmesser, dass man zum Brot schneiden benutzt in der Öffentlichkeit verboten. Aber auch hier gibt es wieder einen Gummiparagraphen, denn das Verbot gilt nicht, "wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt."
Was ein berechtigtes Interesse ist, bleibt wieder Auslegungssache. Gemeint sein soll damit der so genannte sozial-adäquate Gebrauch von Messern. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit: Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern.

Im Prinzip ist man also der Gnade des Polizisten überlassen, ob er eine Situation als sozial-adäquat einschätzt oder nicht. Konstruieren könnte man nun auch noch den Fall Larpschwerter, da sie eine Mischung aus Anscheinwaffe und Klinge über 12cm ist... Hoffentlich kommt niemand auf diese Idee.

Wer sich genauer informieren will schaut ins Waffengesetz, dessen Anlagen und in die Verwaltungsvorschrift.

Für Grenzfälle in Sachen Waffen sind die Feststellungsbescheide des BKA entscheidend.

Und weil es bei solchen Artikel nötig ist:
Für die Richtigkeit dieses Artikels wird keine Gewähr übernommen!

Trackbacks

  1. Sozial-adäquater Gebrauch

    So nennt sich, das wenn man nach dem neuen Waffengesetz sein Leatherman oder ein anderes Taschenmesser doch noch führen möchte. Genaueres über die Änderungen weiß das Larpblog. Meiner Meinung nach müsste nach diesem Gesetz auch die Zeit der Jungs zu Ende

  2. Neues Waffengesetz

    Ab heute gilt es also, das neue Waffengesetz über das ich schon mal im Larpblog ausführlicher geschrieben habe. Messer, die eine Klinge über 12 cm haben sind ab heute in der Öffentlichkeit verboten und dürfen nur in verschlossenen Behältern geführt werden

Comments

Display comments as (Linear | Threaded)

  1. Pascal says:

    Hallo,

    bei Larper.Ning ging dieses Thema auch durch diverse Gruppen die mit Radschlosswaffen hantieren. Daraufhin hat der User "Whombel" beim Bundesinnenministerium angerufen. Sein ergebnis hatte er auch gepostet und sah wie folgt aus:

    "So ich habe gerade mit dem Bundesinnenministerium telefoniert: Historische Waffen werden nicht als Bedrohung angesehen! ! ! Der zuständige Beamte meinte: Wenn sie mit einer Steinschloßpistole in eine Bank gehen um diese zu überfallen, würden die dortigen Angestellten sie eher auslachen, als eine Bedrohungslage zu spüren. Na den Göttern sei dank!!!"

    Wie offiziell das Ganze nun ist, weiß ich jedoch nicht, beruhigt aber erst einmal.

    Gruß,

    Pascal

  2. Alex says:

    Stimmt schon, es hängt wirklich davon ab, wie man das Gesetz umsetzen will. So ganz fit, scheint der Beamte aber nicht zu sein. Grund für das Gesetz ist weniger ein potentieller Banküberfall, sondern, dass ein Polizist im Einsatz nicht erkennen kann, ob die Waffe echt ist oder nicht. Im Fantasy-Genre dürfte die Gefahr allerdings deutlich geringer sein, als bei Vampire oder Cyberpunk.

  3. Robin says:

    Ich denke man darf hier die Deutsche Gesetzgebung nicht wieder "panikartig" pauschalisieren. Klar gilt die Verschärfung weitestgehend zur Einschränkung von "potentiellen Einsatz" von "echt wirkenden" Waffen im Alltag.

    Es wird hier mal wieder vergessen, dass LARP-Veranstaltungen (Cons, Tavernen, etc.) private Veranstaltungen sind, die durch den Veranstalter als dieses spez. gekennzeichnet und geregelt sind. Schwieriger wird es da schon bei öffentlichen Veranstaltungen (mit freiem Publikumsverkehr) wie Mittelatermärkten, Living History und Reenactment-Veranstaltungen. Hier mit "echtwirkenden" Replika-Pistolen und def. mit Blankwaffen wie Schwerter, Säbel, etc. rumzulaufen stellt eher ein Problem dar und hier wäre das neue Gesetz auch anwendbar.

    Jedoch wie der angäbliche Beamte des Bundesministeriums schon richtig meinte...fühlt sich niemand, auch Polizisten nicht wirklich durch einen Ritter, Ork, Pirat oder sonst einer "Gestalt in Gewandung" potentiell gefährdet...schwieriger wird's bei einem der als Steamsoldier oder ähnl."realeren Gestalt" mit einem täuschend ähnlichem Sturmgewehr, ner UZi oder sonst einer autom. Waffe durch die Straßen läuft.

    Also alles mit Vernunft sehen und "realistisch" bleiben. Ich denke hier ist wirklich keine Panikmache angesagt.

    best

  4. Alura says:

    Was ist dann mit Bogen und Armbrust ?
    Die sind ja im Prinzip ähnlich wie die historischen Steinschloßpistolen zu betrachten und durch die Schaumstoffpömpel an den Pfeilen auch als weniger gefährlich als ein feste geworfener Kieselstein erkennbar.

  5. niklas says:

    aber bei polsterwaffen kann man nicht wirklich von einer klinge reden oder ;-)


Add Comment


Enclosing asterisks marks text as bold (*word*), underscore are made via _word_.
Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications

To prevent automated Bots from commentspamming, please enter the string you see in the image below in the appropriate input box. Your comment will only be submitted if the strings match. Please ensure that your browser supports and accepts cookies, or your comment cannot be verified correctly.
CAPTCHA